Der Weg zur Therapie:
- Kontaktaufnahme mit der Logopädin
- Fachärztliche Verordnung
- Terminvereinbarung
- Chefärztliche Bewilligung der Verordnung
- Diagnostik und Beratung
- Therapie
- Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztlichen Verordnung (Original) bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrefundierung
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung (z.B.: von einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Neurologie oder einem Kinderarzt). Bitte lassen Sie die Verordnung anschließend von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie die bewilligte Verordnung zum ersten Termin mit.
Die Verordnung muss folgende Punkte beinhalten:
- Ihre persönlichen Daten
- die ärztliche Diagnose (z.B.: Sprachentwicklungsverzögerung)
- die Zuweisung zur logopädischen Therapie
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10x Logopädische Therapie á 60 Minuten)
- bei Bedarf: die Notwendigkeit eines Hausbesuches
- den Name den TherapeutIn
Kostenrefundierung:
Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Dies bedeutet, dass Sie die Therapiekosten vorerst selbst tragen müssen. Die Verrechnung erfolgt nach jeder Therapieeinheit vor Ort in bar. Nach jeweils 10 Therapieeinheiten erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie mit der bewilligten Verordnung (Original) bei der Krankenkasse einreichen und erhalten anschließend einen Prozentsatz des von der Krankenkasse festgelegten Tarifs rückerstattet. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden etwa 50-70%, bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Kosten rückerstattet.
Ich arbeite als Wahllogopädin folgender Krankenkassen:
- Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVA
- Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien KFA
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau BVAEB
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern SVB
Kosten – Therapietarife (ab 1.11.2024):
T1: 30 Minuten: 50€ (25 Min. Therpaiezeit, 5 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*in)
T2: 45 Minuten: 75€ (35 Min. Therapiezeit, 10 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*in)
T3: 60 Minuten: 95€ (45 Min. Therapiezeit, 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient*in)
T5: Hausbesuch: 30€ (zusätzlich zum jeweiligen Tarif)
Terminvereinbarung:
Telefonisch unter 0664/5620021
Per E-Mail unter Margarete.Hruby@gmx.at
Terminabsage:
Falls Sie eine Therapieeinheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diese telefonisch (+43 664 5620021) spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung abzusagen. Bei zu kurzfristiger Absage eines Termins (weniger als 24 Stunden vor Beginn der Einheit) bzw. unentschuldigtem Versäumen, wird Ihnen 50% des Honorars privat in Rechnung gestellt (dieser Betrag wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert).